Allgemeine Geschäftsbedingungen für Service und Wartungsverträge von DoIT

 

 

 

§1 [Allgemeines]

Der Kunde erkennt die nachfolgenden Bedingungen für alle im Zusammenhang mit Service oder Wartung stehenden und für die im Rahmen des Wartungsvertrag

es beiderseits zu erbringenden Leistungen als verbindlich an. Diese Bedingungen gelten zusätzlich zu unseren Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Für den Fall, dass diese voneinander abweichende Regelungen enthalten, gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Service und Wartungsverträge vor.

 

§2 [Leistungsumfang, Vertragsgegenstand]

1. Wir betreuen die Vertragsgegenstände gemäß unseren jeweils gültigen Wartungsvorschriften. Wartungen werden nach Terminabsprache mit dem Kunden innerhalb der üblichen Arbeitszeit erbracht.

 

2. Dabei umfassen unsere allgemeinen Leistungen die Bereitstellung von Fachkräften für die Erbringung unserer Leistungen, die Vorhaltung der zur Wartung erforderlichen Werkzeuge, Software, sowie Mess- und Kontrollinstrumente.

 

3. Unsere Wartungsleistungen umfassen die Funktionskontrolle mit Überprüfung der Betriebsdaten, die Wartung bzw. Fernwartung, die Ausfertigung eines Arbeitsprotokolles, die Information über den Sicherheitszustand der Vertragsgegenstände sowie über eventuell erforderliche Reparatur und Umrüstarbeiten.

 

4. Wird bei Durchführung einer Wartung festgestellt, dass die zu wartende Hardware oder Software nicht bzw. nicht mehr dem Standart entspricht, und eine Umrüstung nicht mehr möglich ist, werden wir den Kunden darauf hinweisen.

 

5. Wir sind berechtigt, die Durchführung der Arbeiten ganz oder teilweise auf unsere Vertretungen zu übertragen.

 

§3 [Leistungsvoraussetzungen]

Voraussetzung für die vertragsgerechte Leistungserbringung durch uns, sind die nachfolgenden Punkte:

 

1. Der Kunde nutzt die Vertragsgegenstände nur bestimmungsgemäß.

 

2. Technische Eingriffe oder Veränderungen sowie Wartungs- und Reparaturarbeiten an den ertragsgegenständen dürfen während der Vertragsdauer nur durch Fachpersonal durchgeführt werden.

 

 

§4 [Nicht enthaltene Leistungen]

 

1. Wir werden nachstehende, über den Vertrag hinausgehende Leistungen zu den jeweils geltenden Bedingungen und Preisen gesondert in Rechnung stellen: Reparaturleistungen nach Aufwand sowie benötigtes Material nach Bedarf, Umrüstungen / Modifikationen der Geräte soweit erforderlich.

Ausführung von Sicherheitstests, die Beseitigung von Störungen und Schäden, die infolge unsachgemäßer Behandlung durch den Anwender, durch

Einwirkung Dritter oder durch höhere Gewalt verursacht wurden, Arbeiten die erforderlich sind, um die Vertragsgegenstände in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen (insbesondere dann, wenn an den Vertragsgegenständen in der Vergangenheit Veränderungen von Dritten vorgenommen wurden, die nicht dem Stand der Technik oder nicht dem Sinn des Vertragsgegenstandes oder einer vom Hersteller dokumentierten Änderung entsprechen oder bei verwahrlosten Vertragsgegenständen.

 

2. Darüber hinaus werden wir Arbeiten, die auf Grund der Nichterfüllung von Leistungsvoraussetzungen gemäß § 3 (1) und § 3 (2) erforderlich werden, ebenso in Rechnung stellen, wie nicht von uns zu vertretende Wartezeiten, wenn diese 15 Minuten überschreiten.

 

§5 [Termine]

 

Die Wartungstermine werden zwischen den Vertragsparteien abgestimmt. Die Vertragsparteien unterrichten sich umgehend, wenn der abgestimmte Termin nicht eingehalten werden kann. Sollten trotz Terminabsprache die zu wartenden Geräte nicht zur Verfügung stehen (z.B. Stillegung, sonstiger Verlust) müssen die vertraglich vereinbarten Pauschalen, nebst eventuell entstehender Wartezeit, gezahlt werden.

 

§6 [Vergütung]

 

1. Mit der Pauschale für die Wartungsleistung sind

alle festen Kosten abgegolten. Besondere Kosten (z.B. Erreichen eines anderen Standortes) werden separat nach Aufwand berechnet. Benötigtes Material wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Es gelten unsere aktuellen Preislisten.

 

2. Ändern sich während der Laufzeit des Vertrages die der Leistungspauschale zugrundeliegenden Kosten oder die durch den Gesetzgeber geforderten Leistungen, so können wir die Vergütung den veränderten Verhältnisse

anpassen.

 

3. Für die Erstellung eines Kostenvoranschlages berechnen wir mindestens pauschal € 25,00 bzw. die in Anspruch genommene Arbeitszeit zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Auftragserteilung wird diese Pauschale

verrechnet.

 

4. Im Falle der Entsorgung eines Gerätes, von Geräteteilen bzw. Zubehör behalten wir uns das Recht vor, die entstehenden Entsorgungskosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von € 30,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen.

 

 

 

§7 [Zahlungen]

 

1. Rechnungen werden unmittelbar nach Durchführung der Arbeiten erstellt. Arbeiten, die nicht zum Wartungsumfang gehören, werden separat in Rechnung

gestellt. Rechnungen sind sofort, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeglichen Abzug fällig.

 

2. Bei Zahlungsverzug des Auftragnehmers sind wir nicht verpflichtet, anstehende oder weitere Arbeiten auszuführen.

 

§8 [Unmöglichkeitsregelung]

 

Wird die Einhaltung des Vertrages durch höhere Gewalt, Arbeitskampf oder andere Umstände verhindert bzw. verzögert, können wir die Erbringung der Leistung angemessen verschieben. Wir werden den Kunden rechtzeitig

über derartige Umstände informieren.

 

§9 [Vertragsdauer]

 

Der Wartungsvertrag wird zunächst bis zum Ablauf des auf den Vertragsbeginn folgenden Kalenderjahres abgeschlossen. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich danach um jeweils ein Kalenderjahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende schriftlich gekündigt wird.

 

§10 [Teilnichtigkeit]

 

Sollten Teile vorstehender Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so werden die übrigen Geschäftsbedingungen davon nicht berührt.


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